Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Allgemeine Geschäftsbedingungen 07/13

1. Angebote und Preise
Wenn im Angebot keine andere Bindungsfrist aufscheint, gilt dafür eine Bindungsfrist von 4 Wochen. Die auf dieser Website angeführten Preise verstehen sich, soweit nichts anderes angegeben wurde, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

2. Lieferung
2.1 Lieferungen innerhalb von Liechtenstein/Schweiz ab einem Warenwert von CHF 1'000 netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer erfolgen fracht- und verpackungsfrei. Erfolgt die Lieferung auf Wunsch des Käufers als Expressendung per Post, Paketdienst, Bahn oder Spedition, so trägt er die hierfür entstandenen Kosten.
2.2 Erfüllungsort ist Mauren. Unsere Lieferungen erfolgen auf Gefahr des Empfängers.

3. Mängel
3.1 Bei Warenmängeln leistet der Verkäufer nach Wahl des Käufers ausschliesslich Kaufpreisminderung oder Austausch gegen mängelfreie Ware.
3.2 Mengenabweichungen bis zu ± 10% sind keine Mängel.

4. Zahlungsbedingungen
4.1 Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum bzw. Lieferdatum abzugsfrei zu leisten.
4.2 Für den Fall des Zahlungsverzuges werden Verzugszinsen in Höhe von 10% zuzüglich Umsatzsteuer vereinbart.
4.3 Für den Fall des Zahlungsverzuges verpflichtet sich der Käufer zum Ersatz der Kosten von Mahnung, sowie der Kosten eines Inkassobüros und allfälliger Rechtsanwaltskosten.

5. Schadenersatz
Der Verkäufer haftet nicht für leichte Fahrlässigkeit.

6. Erfüllungsort und geltendes Recht
Erfüllungsort ist Mauren. Es gilt liechtensteinisches Recht mit Ausnahme der Verweisungsnormen.

7. Eigentumsvorbehalt
7.1 Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnung, sowie die durch den allfälligen Zahlungsverzug entstandenen Zinsen und Kosten im Eigentum des Verkäufers.
7.2 Im Falle einer Pfändung durch Dritte ist der Käufer verpflichtet, den Einschreiter auf den Eigentumsvorbehalt hinzuweisen und den Verkäufer umgehend von der Pfändung zu verständigen.

8. EDV
Der Kunde ist damit einverstanden, dass der Verkäufer Kundendaten EDV-mäßig aufnimmt und verarbeitet.

9. Verpackungsverordnung
Die Verpackungsverordnung des Bundesministeriums für Umwelt, Jugend und Familie ist seit 1. 10. 1993 in Kraft. Wir, die intertrend.li begrüßen den Gedanken der Verpackungsvermeidung. Weiters verpflichten wir uns die gesetzeskonforme Rücknahme und Sammlung der von der intertrend.li gesetzten Verpackungsmaterialien durchzuführen. Wir behalten uns vor, etwaige Entsorgungsbeiträge für Verpackung weiterzuverrechnen.

10. Besondere Bestimmung für Unternehmer
10.1 Schecks werden nach entsprechender Vereinbarung lediglich zahlungshalber entgegengenommen, wobei sämtliche damit verbundenen Zinsen, Spesen und Gebühren vom Käufer zu tragen sind. Wechselzahlungen werden nicht angenommen.
10.2 Veräußert der Käufer die noch unter Eigentumsvorbehalt des Verkäufers stehende Ware, so tritt er die gegen seinen Abnehmer entstandenen Ansprüche mit allen Nebenrechten bis zur Höhe der Ansprüche des Verkäufers an diesen ab.
10.3 Bei Verwendung von Mustern und Druckvorlagen des Käufers hält dieser den Verkäufer schad- und klaglos hinsichtlich Ansprüchen Dritter aus diesen Vorlagen, wie z.b. Urheberrechtsansprüchen und anderen.
10.4 Satz- und Klischeekosten werden gesondert in Rechnung gestellt.
10.5 Technisch bedingte Farbabweichungen gegenüber den Farbvorlagen bzw. Farbangaben bei Druckaufträgen - je nach Trägermaterial unterschiedlich - sind keine Mängel.
10.6 Abrufaufträge sind solche Aufträge, bei welchen die Ware vom Lager des Verkäufers innerhalb einer gewissen Frist nach Disposition durch den Kunden abgerufen wird. Nach Ablauf der vereinbarten Maximalfrist, kann der Verkäufer die restliche vorhandene Ware - ohne Benachrichtigung an den Kunden - ausliefern.
10.7 Mehr- oder Minderlieferungen für Sonderanfertigungen bis zu 15 % sind handelsüblich und zulässig.
10.8 Gerichtsstand ist Feldkirch.

Günter Wiederin, FL-9493 Mauren, Hinterbühlen 52