Allgemeine Geschäftsbedingungen
Inhalt druckenAllgemeine Geschäftsbedingungen 07/13
1. Angebote und Preise
Wenn
im Angebot keine andere Bindungsfrist aufscheint, gilt dafür eine
Bindungsfrist von 4 Wochen. Die auf dieser Website angeführten Preise
verstehen sich, soweit nichts anderes angegeben wurde, zuzüglich der
gesetzlichen Umsatzsteuer.
2. Lieferung
2.1 Lieferungen innerhalb von Liechtenstein/Schweiz ab einem Warenwert von CHF 1'000 netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer erfolgen
fracht- und verpackungsfrei. Erfolgt die Lieferung auf Wunsch des
Käufers als Expressendung per Post, Paketdienst, Bahn oder Spedition, so
trägt er die hierfür entstandenen Kosten.
2.2 Erfüllungsort ist Mauren. Unsere Lieferungen erfolgen auf Gefahr des Empfängers.
3. Mängel
3.1 Bei Warenmängeln leistet der Verkäufer nach Wahl des Käufers
ausschliesslich Kaufpreisminderung oder Austausch gegen mängelfreie
Ware.
3.2 Mengenabweichungen bis zu ± 10% sind keine Mängel.
4. Zahlungsbedingungen
4.1 Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum bzw. Lieferdatum abzugsfrei zu leisten.
4.2 Für den Fall des Zahlungsverzuges werden Verzugszinsen in Höhe von 10% zuzüglich Umsatzsteuer vereinbart.
4.3 Für den Fall des Zahlungsverzuges verpflichtet sich der Käufer zum
Ersatz der Kosten von Mahnung, sowie der Kosten eines Inkassobüros und
allfälliger Rechtsanwaltskosten.
5. Schadenersatz
Der Verkäufer haftet nicht für leichte Fahrlässigkeit.
6. Erfüllungsort und geltendes Recht
Erfüllungsort ist Mauren. Es gilt liechtensteinisches Recht mit Ausnahme der Verweisungsnormen.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1 Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnung, sowie
die durch den allfälligen Zahlungsverzug entstandenen Zinsen und Kosten
im Eigentum des Verkäufers.
7.2 Im Falle einer Pfändung durch Dritte ist der Käufer verpflichtet,
den Einschreiter auf den Eigentumsvorbehalt hinzuweisen und den
Verkäufer umgehend von der Pfändung zu verständigen.
8. EDV
Der Kunde ist damit einverstanden, dass der Verkäufer Kundendaten EDV-mäßig aufnimmt und verarbeitet.
9. Verpackungsverordnung
Die Verpackungsverordnung des Bundesministeriums für Umwelt, Jugend und
Familie ist seit 1. 10. 1993 in Kraft. Wir, die intertrend.li begrüßen
den Gedanken der Verpackungsvermeidung. Weiters verpflichten wir uns
die gesetzeskonforme Rücknahme und Sammlung der von der intertrend.li
gesetzten Verpackungsmaterialien durchzuführen. Wir behalten uns vor,
etwaige Entsorgungsbeiträge für Verpackung weiterzuverrechnen.
10. Besondere Bestimmung für Unternehmer
10.1 Schecks werden nach entsprechender Vereinbarung lediglich
zahlungshalber entgegengenommen, wobei sämtliche damit verbundenen
Zinsen, Spesen und Gebühren vom Käufer zu tragen sind. Wechselzahlungen
werden nicht angenommen.
10.2 Veräußert der Käufer die noch unter Eigentumsvorbehalt des
Verkäufers stehende Ware, so tritt er die gegen seinen Abnehmer
entstandenen Ansprüche mit allen Nebenrechten bis zur Höhe der Ansprüche
des Verkäufers an diesen ab.
10.3 Bei Verwendung von Mustern und Druckvorlagen des Käufers hält
dieser den Verkäufer schad- und klaglos hinsichtlich Ansprüchen Dritter
aus diesen Vorlagen, wie z.b. Urheberrechtsansprüchen und anderen.
10.4 Satz- und Klischeekosten werden gesondert in Rechnung gestellt.
10.5 Technisch bedingte Farbabweichungen gegenüber den Farbvorlagen
bzw. Farbangaben bei Druckaufträgen - je nach Trägermaterial
unterschiedlich - sind keine Mängel.
10.6 Abrufaufträge sind solche Aufträge, bei welchen die Ware vom Lager
des Verkäufers innerhalb einer gewissen Frist nach Disposition durch
den Kunden abgerufen wird. Nach Ablauf der vereinbarten Maximalfrist,
kann der Verkäufer die restliche vorhandene Ware - ohne Benachrichtigung
an den Kunden - ausliefern.
10.7 Mehr- oder Minderlieferungen für Sonderanfertigungen bis zu 15 % sind handelsüblich und zulässig.
10.8 Gerichtsstand ist Feldkirch.
Günter Wiederin, FL-9493 Mauren, Hinterbühlen 52